Die am 4. Februar 2014 lancierte Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ wurde am 8. Juli 2014 mit 147‘812 gültigen Unterschriften eingereicht. Damit handelt es sich um das am schnellsten zustande gekommene Volksbegehren seit 20 Jahren. Das Ziel der Volksinitiative besteht darin, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus einer vielfältigen und nachhaltigen einheimischen Produktion zu stärken. Dazu gehört nebst dem Ackerbau auch die Fleischproduktion.
Die Bundesverfassung soll dazu wie folgt geändert werden:
Art. 104a Ernährungssicherheit
1 Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.
2 Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind.
Art. 197 Ziff. 11 11. Übergangsbestimmung zu Art. 104a (Ernährungssicherheit) Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen.
Der Schweizerische Bauernverband SBV hält dazu in einer Mitteilung von Anfang Januar fest, dass innerhalb des Bauernstandes eine grosse Verunsicherung über dessen Zukunft bestehe. Bauern möchten vom Verkauf ihrer Produkte leben können, Unternehmerinnen und Unternehmer sein. Die wachsende Abhängigkeit vom Tropf des Staates sei für die jungen Berufsleute unbefriedigend.
Mit der Initiative für Ernährungssicherheit will der SBV diese Verantwortung wahrnehmen. Sie soll sicherstellen, dass die in der Schweiz zur Lebensmittelproduktion vorhandenen Ressourcen effizient und nachhaltig bewirtschaftet werden und so der inländischen und weltweiten Verknappung entgegenwirken. Die Initiative ist aus Sicht des SBV auch deshalb nötig, weil die aktuelle Situation besorgniserregend ist. Bei der Hälfte aller Betriebsleiter über 50 Jahre gibt es keine gesicherte Nachfolge. Was nicht zuletzt daran liegt, dass sich ausserhalb der Landwirtschaft zwischen 30 und 100 Prozent mehr verdienen lässt.
In den letzten 25 Jahren verschwanden 85‘000 Hektaren Landwirtschaftsfläche, was ungefähr der Grösse des Kantons Jura entspricht. Der SBV sieht hier auch das Parlament in der Verantwortung, welches mitentscheiden kann, ob es die Versorgungssituation in der Schweiz stärken und jungen Landwirtinnen und Landwirten eine langfristige Perspektiv geben will.